Nach der jüngsten Ankündigung von Bayern München, das Logo farblich zu aktualisieren, um dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzzu entsprechen, deuten die Recherchen von Footy Headlines darauf hin, dass die Änderung vielleicht doch nicht nötig gewesen wäre.
Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist, muss nicht kontrastiert werden
Bayern München Logo-Update war nach dem Barrierefreiheitsgesetz nicht erforderlich
Zunächst einmal schreibt das Gesetz zur Verbesserung der Barrierefreiheit keine Kontrastanforderungen für Logos oder Schriftzüge vor. Das bedeutet, dass weder die Bayern noch andere Unternehmen verpflichtet sind, den Farbkontrast ihrer Logos aus Gründen der Barrierefreiheit anzupassen.
Frühere Farben boten einen besseren Kontrast
Interessanterweise boten die ursprünglichen Farben des Bayern-Logos - tiefere Rot- und Blautöne - tatsächlicheinen besseren Kontrast als die neuen, helleren Töne. Nach den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Color Contrast, die die Lesbarkeit und Sichtbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen messen, sind die neuen Farben weniger gut zugänglich als die vorherige Farbpalette.
Die helleren Farben sind weniger zugänglich als die vorherigen - sie entsprechen jetzt genau dem Mindestkontrast für Texte auf einem Hintergrund
Interessanterweise erfüllen die neuen Farben fast genau das Mindestkriterium von 4,5 - das Rot hat ein Kontrastverhältnis von 4,51 und das Blau von 4,52.
Hat Bayern die Mindestanforderung missverstanden und gedacht, sie wäre die erforderliche?
Es stellt sich die Frage, ob Bayern die Mindestanforderung missverstanden hat. Alles deutet darauf hin.
Bayern München 24-25 Trikot verstößt stark gegen die Richtlinien des Barrierefreiheitsgesetzes
Bayern München ist auch kein Paradebeispiel für Barrierefreiheit, wenn es um seine Trikots geht. Die Namen und Nummern des Bayern 24-25 Heimtrikots entsprechen nicht den üblichen Kontrastrichtlinien - das sehr dunkle Rot ist von der Tribüne aus kaum zu lesen.
Kein Zwang für Vereine oder Unternehmen, das Logo zu aktualisieren
Logos sind von dem Gesetz nicht betroffenSoweit wir wissen, gibt es im Gesetz zur Verbesserung der Barrierefreiheit keine Vorschriften, die Unternehmen oder Sportvereine wie die Bayern dazu verpflichten, ihre Logos zu ändern. Wenn es solche Regeln gäbe, müssten auch viele andere Unternehmen und Organisationen ihr Branding anpassen, was aber nicht der Fall ist.
Ein Missverständnis des Vereins?
Alles in allem scheint das Logo-Update eher ein Missverständnis zu sein als eine rechtliche Notwendigkeit.
Was denkst du über das Farb-Update des Bayern-Logos? Haben die Bayern etwas falsch gemacht? Lass es uns in den Kommentaren unten wissen.